Eine unangemeldete Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung an einem Dienstagmorgen. Der Kontrolleur betritt den Gastraum, lässt den Blick schweifen, zückt sein Klemmbrett. Innerhalb weniger Minuten entdeckt er ein fehlendes Schild, eine fehlende Pflichtangabe, einen veralteten Aushang. Das Bußgeld steht fest, noch bevor der Mittagsservice beginnt. Dieses Szenario haben zahlreiche selbstständige Gastronomen bereits erlebt — häufig wegen Versäumnissen, die sie in einer Stunde hätten beheben können.
Die Aushangpflichten in der Gastronomie sind keine bloße Verwaltungsformalität. Es handelt sich um ein klar definiertes Bündel an Informationen, die jeder Gastronomiebetrieb sichtbar bereitstellen muss — für seine Gäste, für sein Personal und für die Kontrollbehörden. Die rechtlichen Grundlagen verteilen sich in Deutschland auf die Preisangabenverordnung (PAngV), das Gaststättengesetz (GastG), die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie verschiedene Landesgesetze. Den Überblick zu behalten, ist eine echte Herausforderung.
Genau das ist das Ziel dieser Checkliste 2026: Alle Aushang- und Informationspflichten, die für Ihren Gastronomiebetrieb gelten, in einem einzigen Dokument zusammenzufassen — Bereich für Bereich, mit den relevanten Rechtsgrundlagen und den häufigsten Fehlern, die es zu vermeiden gilt. Drucken Sie diese Liste aus, gehen Sie Ihren Betrieb Schild für Schild durch und stellen Sie die Konformität sicher, bevor die nächste Kontrolle ansteht.
Aushangpflichten in der Gastronomie: Informationen für Ihre Gäste
Der Großteil der Aushangpflichten betrifft die Verbraucherinformation. Sie zielen auf Transparenz bei Preisen, Herkunft der Produkte, Zusammensetzung der Speisen und Rechte der Gäste ab. Hier die einzelnen Punkte im Detail.
Preisauszeichnung: außen UND innen
Dies ist die bekannteste Pflicht — und dennoch eine der am häufigsten fehlerhaft umgesetzten. Jeder Gastronomiebetrieb muss seine Preise auf zwei unterschiedliche Arten ausweisen:
- Außerhalb des Lokals: Eine Speisekarte oder ein Auszug daraus muss während der Öffnungszeiten von außen gut lesbar und sichtbar sein. Mindestens die wichtigsten Speisen und Getränke mit ihren Endpreisen (inkl. MwSt. und aller Nebenkosten) müssen aufgeführt sein.
- Im Gastraum: An jedem Tisch muss eine Speisekarte mit den Endpreisen inklusive Mehrwertsteuer vorliegen. Wenn Sie ein Tagesmenü oder ein Festpreismenü anbieten, muss dessen Inhalt detailliert angegeben werden.
Getränke verdienen besondere Aufmerksamkeit. Die Preise der gängigsten Getränke (Kaffee, Bier vom Fass, Mineralwasser, Saft, Softdrinks) müssen auf einem sichtbaren Schild ausgewiesen werden — in der Regel an der Theke oder in der Nähe des Eingangs. Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt diese Anforderungen.
Häufiger Fehler: Außen die Mittagskarte auszuhängen, aber nicht die Abendkarte (mit abweichenden Preisen). Der Aushang vor dem Lokal muss stets dem aktuellen Service entsprechen.
Herkunft von Rindfleisch
Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 muss jeder Gastronomiebetrieb, der Rindfleisch serviert, die Gäste über dessen Herkunft informieren. Konkret bedeutet das die Angabe von:
- Land der Geburt
- Land der Aufzucht
- Land der Schlachtung
Wenn alle drei Stationen im selben Land stattgefunden haben, genügt die Angabe „Herkunft: Deutschland" (beispielsweise). Diese Information kann auf der Speisekarte, auf einem sichtbaren Aushang im Gastraum oder mündlich mitgeteilt werden, sofern auf Nachfrage ein schriftlicher Beleg verfügbar ist.
Häufiger Fehler: Den Aushang nicht zu aktualisieren, wenn Sie den Lieferanten wechseln oder die Herkunft des Fleisches je nach Lieferung variiert. Ein Kontrolleur wird Ihren Aushang mit Ihren Einkaufsrechnungen abgleichen.
Allergeninformation
Seit der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung Nr. 1169/2011), in Deutschland umgesetzt durch die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), muss jeder Gastronom seine Gäste über das Vorhandensein der 14 Hauptallergene in jedem Gericht informieren. Diese Pflicht beschränkt sich nicht auf ein einfaches Schild: Die Information muss für jedes Gericht auf der Speisekarte zugänglich sein.
In der Praxis bestehen zwei Ansätze nebeneinander:
- Direkte Kennzeichnung: Eine Tabelle oder Piktogramme auf der Speisekarte, neben jedem Gericht.
- Kennzeichnung durch Verweis: Ein sichtbarer Hinweis wie „Informationen zu Allergenen erhalten Sie auf Nachfrage von unserem Servicepersonal", vorausgesetzt, ein detailliertes schriftliches Dokument wird tatsächlich aktuell geführt und das Personal ist geschult, dieses auszuhändigen.
Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema empfehlen wir unseren ausführlichen Leitfaden zu Allergenen auf der Speisekarte und den gesetzlichen Pflichtangaben 2026. Dort finden Sie die vollständige Liste der 14 Allergene sowie einsatzbereite Tabellenvorlagen.
Häufiger Fehler: Das Allergenverzeichnis nicht zu aktualisieren, wenn sich ein Rezept ändert oder eine Zutat ersetzt wird. Ein als „glutenfrei" deklariertes Gericht, das Sojasoße (auf Weizenbasis) enthält, stellt ein erhebliches gesundheitliches und rechtliches Risiko dar. Unser umfassender Leitfaden zu den gesetzlichen Allergenkennzeichnungspflichten in der Gastronomie erläutert die Vorgehensweise, um solche Fehler zu vermeiden.
Gaststättenerlaubnis und Vorschriften zum Alkoholausschank
Jeder Gastronomiebetrieb, der Alkohol ausschenkt, benötigt eine entsprechende Genehmigung, die sichtbar ausgehängt werden muss. In Deutschland regelt das Gaststättengesetz (GastG) die Erlaubnispflicht. Je nach Bundesland kann die Regelung variieren — in einigen Bundesländern wurde die Erlaubnispflicht gelockert, in anderen gelten weiterhin strenge Auflagen:
- Gaststättenerlaubnis (Konzession): Berechtigt zum Ausschank aller alkoholischen Getränke im Rahmen des Gaststättenbetriebs.
- Gestattung: Wird für vorübergehende Veranstaltungen (z. B. Volksfeste, Biergarten-Events) erteilt.
- Erlaubnisfreier Betrieb: In einigen Bundesländern ist der Ausschank alkoholfreier Getränke und einfacher Speisen ohne Erlaubnis möglich.
Zusätzlich zur Gaststättenerlaubnis sind zwei weitere Pflichtaushänge zum Thema Alkohol erforderlich:
- Verbot des Alkoholverkaufs an Minderjährige: Ein Schild, das auf das Abgabeverbot von Alkohol an Kinder und Jugendliche gemäß § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) hinweist, muss gut sichtbar angebracht sein — idealerweise an der Theke und an jedem Getränkeausgabepunkt.
- Aushang des Jugendschutzgesetzes: Der Auszug aus dem Jugendschutzgesetz mit den Bestimmungen zu Alkohol und Aufenthaltszeiten muss im Betrieb sichtbar aushängen.
Häufiger Fehler: Cocktails mit hochprozentigen Spirituosen ausschenken, ohne die entsprechende Konzession zu besitzen. Das stellt einen Verstoß dar, auch wenn die übrigen Aushänge korrekt sind.
Rauchverbot und E-Zigaretten-Verbot
Die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer schreiben ein Rauchverbot in Gaststätten vor — mit je nach Bundesland unterschiedlichen Ausnahmen (z. B. abgetrennte Nebenräume in Bayern nur unter bestimmten Bedingungen). Ein normgerechtes Schild mit dem Rauchverbotssymbol muss am Eingang des Betriebs und in jedem Gastraum angebracht sein.
Das Verbot erstreckt sich in vielen Bundesländern auch auf E-Zigaretten und Verdampfer. Ein separates Schild „E-Zigaretten verboten" sollte daher ebenfalls sichtbar sein — prüfen Sie die jeweilige Landesregelung.
Wenn Sie über einen Außenbereich oder Biergarten verfügen, variieren die Regelungen je nach Kommune. Einige Städte haben das Rauchverbot auf überdachte Terrassen ausgedehnt. Informieren Sie sich über die örtlichen Vorschriften.
Die Kennzeichnung „Hausgemacht"
Anders als in Frankreich, wo das Logo „fait maison" gesetzlich geregelt ist, gibt es in Deutschland keine einheitliche gesetzliche Definition für „hausgemacht". Dennoch ist die Kennzeichnung von hoher praktischer Bedeutung: Wer Speisen als „hausgemacht", „selbst gemacht" oder „nach Hausart" bewirbt, geht eine wettbewerbsrechtliche Verpflichtung ein. Das Gericht muss tatsächlich vor Ort aus Grundzutaten zubereitet worden sein.
Die DEHOGA empfiehlt eine transparente Kennzeichnung auf der Speisekarte. Irreführende Angaben verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und können abgemahnt werden.
Häufiger Fehler: Ein Dessert als „hausgemacht" ausweisen, das auf industriell vorgefertigtem Teig basiert. Was als Grundzutat gilt, ist eng definiert: Ein industriell zusammengesetztes Produkt ist keine Grundzutat.
Akzeptierte Zahlungsmittel
Ihr Restaurant akzeptiert Kartenzahlung erst ab einem bestimmten Betrag? Sie nehmen keine bestimmten Zahlungsmittel an? Welche Zahlungspolitik Sie auch verfolgen — sie muss gut sichtbar am Eingang und an der Kasse ausgehängt werden.
Das Nichtausweisen der akzeptierten Zahlungsmittel stellt einen Mangel an vorvertraglicher Information dar. Es handelt sich nicht nur um eine gute Geschäftspraxis, sondern um eine gesetzliche Pflicht gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV).
Recht auf kostenloses Trinkwasser
Seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 umsetzt, sind Gastronomiebetriebe angehalten, Gästen auf Nachfrage kostenloses Leitungswasser anzubieten. In Österreich ist dies in vielen Betrieben bereits gelebte Praxis, und in der Schweiz gehört es zum Branchenstandard. Ein sichtbarer Hinweis sollte die Gäste über diese Möglichkeit informieren.
In der Praxis genügt ein Hinweis auf der Speisekarte oder ein Schild im Gastraum. Die Formulierung kann einfach gehalten sein: „Kostenloses Trinkwasser erhalten Sie auf Nachfrage."
Angaben zur Verbraucherschlichtungsstelle
Gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Kunden darüber zu informieren, ob und an welche Verbraucherschlichtungsstelle er sich angeschlossen hat. Diese Information muss gut sichtbar und leserlich verfügbar sein — auf der Speisekarte, im Gastraum oder auf der Website des Betriebs.
Sie müssen den Namen der Schlichtungsstelle, die Postanschrift und die Internetadresse angeben. Hinweis: Auch wenn Sie nicht zur Teilnahme verpflichtet sind, besteht die Informationspflicht über Ihre Bereitschaft bzw. Nichtbereitschaft zur Schlichtung.
Pflichtaushänge im Restaurant: Informationen für das Personal
Die Aushangpflichten in der Gastronomie betreffen nicht nur den Gastraum und die Gäste. Das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und weitere Vorschriften schreiben eine Reihe von Informationen vor, die Ihren Beschäftigten zugänglich sein müssen — in der Regel in einem dafür vorgesehenen Bereich (Umkleide, Personalflur, Büro).
Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und des Betriebsarztes
Jeder Arbeitgeber muss an einem für die Beschäftigten zugänglichen Ort aushängen:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts bzw. der Arbeitsschutzbehörde
- Die Kontaktdaten des Betriebsarztes oder des arbeitsmedizinischen Dienstes
- Die Notrufnummern (Rettungsdienst: 112, Polizei: 110, Giftnotruf der jeweiligen Region)
Diese Informationen müssen aktuell gehalten werden. Ein Wechsel des zuständigen Ansprechpartners beim Gewerbeaufsichtsamt erfordert eine Aktualisierung des Aushangs.
Anwendbarer Tarifvertrag
Der Name und die Kennung des anwendbaren Tarifvertrags — in der Gastronomie in der Regel der jeweilige DEHOGA-Landes- oder Manteltarifvertrag — müssen ausgehängt werden. Jeder Beschäftigte muss wissen, welcher Tarifvertrag für sein Arbeitsverhältnis gilt. Dieser Punkt wird bei Kontrollen häufig überprüft, und Mängel im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag in der Gastronomie und den Arbeitgeberpflichten sind in der Branche weit verbreitet.
Sicherheitsanweisungen und Flucht- und Rettungsplan
Jeder Gastronomiebetrieb als öffentlich zugängliche Einrichtung muss aushängen:
- Die Brandschutzordnung mit den Notrufnummern
- Einen Flucht- und Rettungsplan mit Angabe der Notausgänge, der Standorte der Feuerlöscher und der Sammelplätze
- Das Rauchverbot in Gefahrenbereichen
Diese Aushänge müssen auf jeder Etage des Gebäudes sichtbar sein. Wenn Ihr Restaurant über ein Untergeschoss verfügt (Keller, Lager), ist ein eigener Flucht- und Rettungsplan für diese Ebene erforderlich.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG ist kein Wandaushang im engeren Sinne, aber die Beschäftigten müssen über ihre Existenz und den Ort der Einsichtnahme informiert werden. Ein Hinweis mit den Modalitäten des Zugangs zur Gefährdungsbeurteilung muss an einem sichtbaren Ort ausgehängt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden — insbesondere bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, bei Unfällen oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel. Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten besteht zudem eine Dokumentationspflicht.
Arbeitszeiten
Die kollektiven Arbeitszeiten müssen an jedem Arbeitsort, für den sie gelten, ausgehängt werden. In der Gastronomie, wo die Arbeitszeiten häufig variieren, muss ein wöchentlicher Dienstplan ausgehängt und den betroffenen Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt dabei den Rahmen.
Gleichbehandlung und Schutz vor Belästigung
Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss jeder Arbeitgeber aushängen:
- Die einschlägigen Bestimmungen des AGG zum Schutz vor Benachteiligung und Belästigung am Arbeitsplatz
- Die Kontaktdaten der betrieblichen Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG
- Die Rechtsschutzmöglichkeiten der Beschäftigten bei Diskriminierung und Belästigung
Eine gute Personalführung in der Gastronomie und die Reduzierung der Fluktuation erfordern auch ein gesundes Arbeitsumfeld. Der Aushang dieser Informationen ist keine Formsache — er ist aktiver Bestandteil der Prävention.
Rauchverbot in den Personalräumen
Das Rauchverbot gilt auch in den Bereichen, die dem Personal vorbehalten sind (Umkleiden, Küche, Büro). Dort müssen separate Schilder angebracht werden, unabhängig von den im Gastraum sichtbaren Hinweisen.
Pflichtaushänge im Außenbereich und am Eingang des Restaurants
Die Fassade Ihres Restaurants ist der erste Kontrollpunkt eines Inspekteurs. Mehrere Elemente müssen dort vorhanden sein.
Speisekarte oder Menü von außen sichtbar
Wie bereits erwähnt, muss die Speisekarte (oder mindestens ein Auszug mit den wichtigsten Angeboten und ihren Endpreisen inkl. MwSt.) außen ausgehängt und während der Öffnungszeiten sichtbar sein. Viele Gastronomen hängen die Mittagskarte dauerhaft aus, versäumen es aber, sie am Abend durch die Abendkarte zu ersetzen.
Öffnungszeiten
Die Öffnungstage und -zeiten des Betriebs müssen von außen gut sichtbar ausgehängt werden. Bei außerplanmäßigen Schließungen ist es empfehlenswert (wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben), die Gäste durch einen vorübergehenden Aushang zu informieren.
Barrierefreiheit des Betriebs
Nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und den Landesbauordnungen müssen Gastronomiebetriebe barrierefrei zugänglich sein oder über einen Maßnahmenplan zur Herstellung der Barrierefreiheit verfügen. Informationen zur Barrierefreiheit sollten am Eingang oder im Empfangsbereich des Betriebs für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Diese Informationen sollten umfassen:
- Angaben zur Barrierefreiheit des Betriebs bzw. vorhandene Einschränkungen
- Die für Menschen mit Behinderung angebotenen Leistungen und Hilfestellungen
- Schulungen des Personals im Umgang mit Menschen mit Behinderung
Die Barrierefreiheit Ihres Betriebs betrifft auch Ihre digitalen Angebote. Wenn Sie eine digitale Speisekarte anbieten, lesen Sie unseren Leitfaden zur Barrierefreiheit der digitalen Speisekarte für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, um die Konformität all Ihrer Hilfsmittel sicherzustellen.
Aktuelle Pflichten: Abfalltrennung und Mehrwegbehälter
Das Verpackungsgesetz (VerpackG), die Mehrwegpflicht und entsprechende EU-Richtlinien haben neue Aushang- und Informationspflichten für die Gastronomie geschaffen.
Abfalltrennung im Gastraum
Gastronomiebetriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Einwegverpackungen anbieten, müssen seit dem 1. Januar 2023 auch Mehrwegalternativen bereitstellen. Ein klarer Aushang muss die Gäste auf die Mehrwegoption hinweisen.
Darüber hinaus ist die getrennte Sammlung von Bioabfällen gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für alle Betriebe verpflichtend. Auch wenn ein Aushang im Gastraum nicht immer vorgeschrieben ist, muss die ordnungsgemäße Abfalltrennung im Falle einer Kontrolle nachgewiesen werden können.
Reste mitnehmen
In Deutschland gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht, den Gästen die Mitnahme von Essensresten anzubieten, doch die DEHOGA empfiehlt dies ausdrücklich im Rahmen der Lebensmittelverschwendungsbekämpfung. Ein sichtbarer Hinweis informiert die Gäste über diese Möglichkeit. Die Formulierung kann einfach gehalten werden: „Sie können Ihre Reste gerne mitnehmen. Fragen Sie unser Team nach einem Behälter."
Zusammenfassende Checkliste: Ihr Rundgang in 20 Punkten
Hier finden Sie die zusammenfassende Liste aller Aushänge, die Sie in Ihrem Betrieb überprüfen sollten. Gehen Sie jeden Bereich mit dieser Liste in der Hand durch.
Im Gastraum (sichtbar für die Gäste)
- Endpreise inkl. MwSt. auf der Speisekarte und den Menüs
- Preise der gängigsten Getränke (sichtbarer Aushang)
- Herkunft des Rindfleischs
- Allergeninformation (oder Hinweis auf Verfügbarkeit auf Nachfrage)
- Gaststättenerlaubnis / Konzession
- Verbot des Alkoholverkaufs an Minderjährige (Jugendschutzgesetz)
- Auszug aus dem Jugendschutzgesetz
- Rauchverbot
- E-Zigaretten-Verbot
- Kennzeichnung „Hausgemacht" (auf der Speisekarte)
- Akzeptierte Zahlungsmittel
- Hinweis auf kostenloses Trinkwasser
- Angaben zur Verbraucherschlichtungsstelle
- Möglichkeit zur Mitnahme von Essensresten
Im Außenbereich
- Speisekarte oder Menüauszug mit Endpreisen inkl. MwSt.
- Öffnungszeiten
- Informationen zur Barrierefreiheit (am Empfang verfügbar)
In den Personalräumen
- Kontaktdaten des Gewerbeaufsichtsamts
- Kontaktdaten des Betriebsarztes
- Notrufnummern
- Anwendbarer Tarifvertrag
- Brandschutzordnung und Flucht- und Rettungsplan
- Hinweis auf Einsichtnahme der Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitszeiten / Dienstplan
- Aushang des AGG (Schutz vor Belästigung und Diskriminierung)
- Rauchverbot
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Die Aushangpflichten in der Gastronomie sind keine Empfehlung: Ihr Fehlen setzt den Betriebsinhaber konkreten Sanktionen aus.
Kontrollen der Lebensmittelüberwachung und des Ordnungsamts
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder und Kommunen führen regelmäßige Kontrollen in Gastronomiebetrieben durch. Die Ergebnisse der Hygienekontrollen und Betriebsprüfungen in der Gastronomie zeigen das Ausmaß dieser Überprüfungen.
Verstöße gegen die Preisauszeichnungspflichten können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden (§ 3 PAngV i. V. m. § 10 PAngV). Bei gravierenden Verstößen können zusätzlich gewerberechtliche Maßnahmen folgen.
Kontrollen der Gewerbeaufsicht
Das Fehlen der für die Beschäftigten vorgeschriebenen Pflichtaushänge (Tarifvertrag, Arbeitsschutzbehörde, Sicherheitsanweisungen) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bußgelder variieren je nach Art des Verstoßes, sind aber kumulativ: Jede fehlende Pflichtangabe kann separat geahndet werden.
Kontrollen im Bereich Alkoholausschank
Das Fehlen der Gaststättenerlaubnis oder des Auszugs aus dem Jugendschutzgesetz kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden — in schweren Fällen drohen bis zu 10.000 € und mehr. Bei tatsächlichem Alkoholverkauf an Minderjährige sind die Strafen erheblich härter und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Kaskadeneffekt
Über die Bußgelder hinaus hat eine negative Kontrolle indirekte Folgen. Ein Bußgeldbescheid wegen fehlender Aushänge lenkt die Aufmerksamkeit der Behörden auf Ihren Betrieb. Kontrolleure kommen häufiger wieder. Fehlende Aushänge sind oft ein Symptom für weitere Mängel (Hygiene, Sicherheit, Arbeitsrecht), denen der Kontrolleur dann gezielt nachgehen wird.
Über alle erforderlichen Pflichtversicherungen in der Gastronomie zu verfügen, entbindet Sie nicht von der Einhaltung der Aushangpflichten. Beides ist komplementär: Die Versicherung deckt das Risiko ab, der Aushang beugt ihm vor.
So bringen Sie Ihren Betrieb noch diese Woche in Ordnung
Die Umsetzung der Aushangpflichten in der Gastronomie erfordert weder ein großes Budget noch eine teure Rechtsberatung. Hier ist eine Methode in vier Schritten.
Schritt 1: Der Rundgang mit der Checkliste
Drucken Sie die Checkliste dieses Artikels aus. Gehen Sie Ihren Betrieb Bereich für Bereich durch (Außenbereich, Gastraum, Theke, Küche, Umkleide). Notieren Sie für jeden Punkt: konform, zu korrigieren oder fehlend.
Schritt 2: Die schnellen Korrekturen
Die meisten fehlenden Schilder können innerhalb weniger Tage gedruckt oder bestellt werden. Rauchverbots- und E-Zigaretten-Verbotsschilder sind in jedem Bürobedarf oder online erhältlich. Die Kontaktdaten des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts und des Betriebsarztes finden Sie auf der Website Ihres Landesamts für Arbeitsschutz.
Schritt 3: Die Aktualisierung der Dokumente
Einige Pflichten erfordern ein strukturiertes Dokument statt eines einfachen Schilds: die Gefährdungsbeurteilung, die Informationen zur Barrierefreiheit, das Allergenverzeichnis. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sie zu aktualisieren. Das Allergenverzeichnis muss insbesondere Ihre aktuelle Speisekarte widerspiegeln — nicht die des letzten Quartals.
💡 Gut zu wissen: Um die Aktualisierung Ihrer Allergeninformationen und Preise zu erleichtern, ermöglicht eine digitale Speisekarte per QR-Code die zentrale Verwaltung dieser Daten mit sofortiger Änderungsmöglichkeit. ALaCarte.Direct bietet die kostenlose Erstellung Ihrer digitalen Speisekarte — so entfällt der Neudruck bei jeder Änderung eines Gerichts oder Preises, und die Gästeinformation ist stets aktuell.
Schritt 4: Der Überprüfungskalender
Die Aushangpflichten sind kein einmaliges Projekt. Planen Sie eine vierteljährliche Überprüfung aller Schilder und Dokumente ein. Integrieren Sie diese Aufgabe in Ihre Betriebsroutine — ebenso wie die Kontrolle der Mindesthaltbarkeitsdaten oder die Inventur. Eine einfache Tabelle mit dem Datum der letzten Überprüfung für jeden Punkt der Checkliste genügt.
Fazit
Die Aushangpflichten in der Gastronomie umfassen rund zwanzig Kontrollpunkte, verteilt auf den Gastraum, den Außenbereich und die Personalräume. Keiner davon ist einzeln betrachtet kompliziert, doch ihre Vielzahl erklärt, warum zahlreiche Betriebe bei Kontrollen Lücken aufweisen.
Die gute Nachricht: Die Umsetzung dauert wenige Stunden, nicht Wochen. Beginnen Sie mit dem Rundgang anhand der obigen Checkliste. Beheben Sie zuerst die auffälligsten Mängel (Preisaushang außen, Gaststättenerlaubnis, Rauchverbot). Aktualisieren Sie anschließend Ihre internen Dokumente (Gefährdungsbeurteilung, Allergenverzeichnis, Tarifvertrag). Führen Sie schließlich eine vierteljährliche Überprüfungsroutine ein, damit Sie nie wieder unvorbereitet sind.
Ein vorschriftskonformer Gastronomiebetrieb vermeidet nicht nur Bußgelder. Er ist ein Betrieb, der Vertrauen schafft — bei seinen Gästen, bei seinen Beschäftigten und bei den Behörden. Und dieses Vertrauen ist in einer so anspruchsvollen Branche wie der Gastronomie ein Vorteil, den Sie sich nicht entgehen lassen sollten.
Nehmen Sie sich diese Woche eine Stunde Zeit. Machen Sie den Rundgang. Haken Sie jeden Punkt ab. Ihre Gelassenheit — und die Ihres Teams — hängt davon ab.